Skip to main content

Nutzungsbedingungen Partner

der D-IQ FinExpert Analysesoftware GmbH, Stand: 1. Februar 2024

Präambel

Die D-IQ FinExpert Analysesoftware GmbH (nachfolgend: „FinExpert“) betreibt eine Onlineplattform, bei der der Vertragspartner (nachfolgend: „Partner“) Dienstleistungen beauftragen kann. Durch das Einpflegen, die Analyse und Auswertung der Kundendaten stellt FinExpert ein Tool zur Unterstützung der Beratungstätigkeit der Partner dar, welches im Wesentlichen der Ermittlung des Kundenbedarfs dient Als Gegenleistung für diese Zeit nimmt FinExpert ein Entgelt.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Leistung von FinExpert geschlossenen Verträge.

§ 2 Zulässige Vertragspartner

(1) Der Vertragsschluss mit FinExpert erfolgt ausschließlich über die Online-Plattform und nur mit dort registrierten Kunden.

(2) Die Registrierung steht ausschließlich natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften offen, die bei der Registrierung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und dementsprechend Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Die Registrierung und die Nutzung der Online-Plattform durch eine Person, die damit einen Zweck verfolgt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ist unzulässig. Ebenso unzulässig sind die Registrierung und die Nutzung durch Minderjährige.

(3) Zur Registrierung zugelassen ist weiterhin ausschließlich, wer sämtliche der abgefragten, jeweils notwendigen öffentlich-rechtlichen wie privatrechtlichen Genehmigungen und Zulassungen aufweist. FinExpert hat das Recht, sich Nachweise zu den in Satz 1 genannten Berechtigung/Genehmigungen und Zulassungen vom Partner vorlegen zu lassen. Sofern der Partner dies nicht in angemessener Zeit auf Verlangen von FinExpert übersendet, ist FinExpert berechtigt seine Leistungen einzustellen.

(4) Wahrheitswidrige Angaben hinsichtlich der Unternehmereigenschaft oder der Genehmigungen, Zulassungen und Berechtigungen des Partners führen nach Bekanntwerden zur sofortigen Sperrung des Zuganges und zur Aussprache der außerordentlichen, fristlosen Kündigung durch FinExpert. Etwaige, kausale Schadensersatzansprüche von FinExpert bleiben in solchen Fällen ausdrücklich vorbehalten.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) FinExpert erbringt als Leistung die Verarbeitung und Darstellung von Daten sowie die Erstellung und Versand von Texten, Dokumenten und E-Mails für den Partner an seine Vertragspartner (nachfolgend: „Kunde“) nach diesem Vertrag.

(2) Die Leistungen umfassen:

– das Zurverfügungstellen einer Online-Plattform für den Partner und den von ihm betreuten Kunden

– das Abrufen von Daten bei Dritten soweit möglich und von FinExpert gesondert mindestens in Textform zugesichert;

– die Möglichkeit zum Einpflegen von Daten durch den Partner sowie seiner Kunden;

– das Verarbeiten und Visualisieren dieser Daten durch FinExpert entsprechend der angebotenen und stets aktualisierten und veränderten Funktionalität, dies umfasst insbesondere die Visualisierung von Daten, die Kombination von eingegebenen/abgerufenen Daten mit Daten Dritter sowie die Analyse von Daten mit Ergebnispräsentation nach einem Entscheidungsbaumprinzip;

– das Erstellen von Entwürfen für Dokumente, Berichte sowie Kommunikation dieser nach Maßgabe der Anweisungen des Partners;

– das Versenden der Kommunikation mittels der E-Mail-Postfächer oder sonstiger eingerichteter Kommunikationskanäle des Partners.

(3) Der genaue Leistungsumfang bestimmt sich nach dem jeweils aktuellen Angebot von FinExpert zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Als Leistungsumfang vereinbaren die Parteien ausschließlich das Erstellen von Hilfsmitteln (vor allem Visualisierungen und Produktvorschläge sowie Präsentation von Produktdetails) zur Beratung von Kunden sowie Hilfsmitteln zur Erstellung von Entwürfen der Dokumentation der erbrachten Beratung des Partners. Nicht geschuldet ist eine unveränderte Vollständigkeit oder Richtigkeit in Bezug auf die verwendeten Daten oder rechtlichen Anforderungen an die Darstellungen und Zahlen. Die Finalisierung der Hilfsmittel liegt insofern weiterhin beim Partner. Inhalt und Gestaltung der von FinExpert erstellten Hilfsmittel sind veränderlich und liegen allein im Ermessen von FinExpert. Der Partner hat keinen Anspruch auf Erhalt oder Einführung besonderer Hilfsmittel.

(4) Der Partner hat jederzeit Zugriff auf und Kontrolle über die vorgenannten Leistungen von FinExpert. Der Partner weist jedem Datensatz eines Kunden Präferenzen und Kriterien zu, die für die Berechnung, Visualisierung und Analyse von Daten maßgeblich sein sollen. In dieser Zuordnung liegt die Anweisung des Partners an FinExpert, die jeweilige Berechnung, Visualisierung und Analyse entsprechend der Vorgaben des Partners durchzuführen. Dem Partner ist bewusst, dass die von ihm gewählten Präferenzen die Ergebnisse erheblich beeinflussen können; der Partner behält dies eigenständig im Blick.

(5) FinExpert bietet seine Leistungen ausschließlich mit den auf der Webseite von FinExpert mitgeteilten technischen Schnittstellen an. Der Partner prüft die Kompatibilität dieser Schnittstellen für alle Dritte, welche an der Erbringung der vertraglichen Leistungen beteiligt sein sollen.

(6) Vertragsgegenstand sind allein die von FinExpert auszuführenden Dienstleistungen. FinExpert ist nicht verantwortlich für die Qualität, den Umfang, die Vollständigkeit und die Richtigkeit der zugelieferten Daten, die korrekte und pünktliche Leistung Dritter, insbesondere nicht für das Funktionieren von Schnittstellen.

(7) Der zwischen den Parteien abzuschließende Auftragsverarbeitungsvertrag sowie die weiteren in Bezug genommenen Dokumente sind integraler Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung der Parteien.

(8) Die Verfügbarkeit der Leistungen wird an Werktagen in dem Zeitraum zwischen 8 und 20h zu 95% der Zeit/Jahr gewährleistet.

(9) FinExpert kann Dritte mit der Leistungserbringung beauftragen.

§ 4 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Partner kann sich auf der Onlineplattform von FinExpert registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Partner eine Bestätigungsmail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. In dieser E-Mail ist ein Bestätigungslink enthalten, den der Partner zur endgültigen Registrierung betätigen muss. Dieses Verfahren stellt im Rahmen eines Double-Opt-In sicher, dass sich der jeweilige Partner rechtskonform und verbindlich registriert. In der Betätigung des Links ist ein verbindliches Angebot des Partners zum Vertragsschluss (samt Bestätigung der Geltung dieser Nutzungsbedingungen sowie Anlagen, etwa des Auftragsdatenverarbeitungsvertrags) zu sehen, nicht jedoch der vollendete Vertragsschluss.

(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald FinExpert das Angebot explizit oder implizit durch Freischaltung des Accounts/Erbringung der Leistung annimmt.

§ 5 Bestätigungen des Partners

(1) Der Partner versichert FinExpert, dass er von seinen Kunden zur Weitergabe und Nutzung von personenbezogenen Daten sowie zur Zusendung von Kommunikation berechtigt wurde und eine entsprechende Einwilligung vorliegt.

(2) Der Partner versichert FinExpert, dass er in Bezug auf die Bereitsteller der abzurufenden Daten (etwa ein Maklerpool oder eine Software zur Kundendatenverwaltung) berechtigt ist, die Bereitsteller zur Übertragung an FinExpert anzuweisen.

(3) Der Partner versichert FinExpert, dass er in Bezug auf die von ihm gewählten Kommunikationskanäle berechtigt ist, über die Kanäle Nachrichten zu versenden und FinExpert die Berechtigung einzuräumen, über diese Kommunikationskanäle in seinem Namen Nachrichten zu versenden.

(4) Der Partner versichert, dass er berechtigt ist, die Verarbeitung der übertragenen Daten bei FinExpert zu beauftragen und alle notwendigen Vollmachten und Einwilligungen eingeholt zu haben und zeitlich unbeschränkt zu besitzen.

(5) FinExpert hat das Recht sich Nachweise zu der in Absätzen (1) – (4) genannten Berechtigung/Einwilligung vom Partner vorlegen zu lassen. Sofern der Partner die Berechtigung/Einwilligung nicht in angemessener Zeit auf Verlangen von FinExpert übersendet, ist FinExpert berechtigt seine Leistungen einzustellen in Bezug auf diesen Empfänger oder in Bezug auf eine Gruppe von Empfängern, bei welchen ebenfalls eine fehlende Einwilligung vermutet wird.

(6) Dem Partner ist bewusst und von ihm gewollt, dass FinExpert im Einzelfall in seinem Namen über die Kommunikationskanäle Nachrichten versendet und dabei ggf. nach vorheriger Bestätigung durch den Partner Willenserklärungen abgibt oder weiterleitet. Der Partner bestätigt, sich diese zurechnen zu lassen.

§ 6 Pflichten des Partners

(1) Der Partner ist verpflichtet, seine von ihm an FinExpert übermittelten Informationen stets aktuell zu halten und alle Veränderungen übermittelter Informationen unverzüglich mitzuteilen.

(2) Der Partner stellt sicher, dass die frei veränderlichen Informationen der von FinExpert im Namen des Partners zu versendeten Nachrichten richtig, vollständig und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Normen und vertraglichen Absprachen ausgefüllt sind.

(3) Der Partner muss seine Zugangs- und Identifikationsdaten von FinExpert geheim halten und den Zugang zu seinem Konto auf der Online-Plattform ausreichend sichern. Der Partner hat FinExpert unverzüglich informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Konto missbraucht wurde. Für alle entstandenen Schäden im Zusammenhang mit der Weitergabe der Zugangs- und Identifikationsdaten von FinExpert haftet der Partner.

(4) Der Partner versichert und stellt sicher, dass er berechtigt ist, die durch seine Anweisung von FinExpert verarbeiteten Daten zu nutzen, verarbeiten zu lassen und FinExpert anzuweisen, die Ergebnisse vertragsgemäß an Dritte zu übermitteln.

(5) Der Partner kontrolliert das Ergebnis der Verarbeitung von FinExpert im zumutbaren Maß auf eventuelle Fehler, bevor er die Ergebnisse so verarbeitet, dass weitergehender Schaden entstehen kann.

§ 7 Benutzerkonto und Unterkonten

(1) Der Partner kann, soweit dies gesondert vertraglich vereinbart ist, Unterkonten zu seinem Benutzerkonto anlegen und an Unterkontenberechtigte (nachfolgend: „Nutzer“) vergeben.

(2) Der Partner vergibt den Zugang zu den Unterkonten in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. Soweit FinExpert technische Hilfsmittel und Zugangskanäle bereitet, übernimmt es damit weder die Kontrolle noch die Verantwortung für die Auswahl der Nutzer. FinExpert behält sich das Recht vor, einzelne Nutzer bei berechtigten Bedenken abzulehnen.

(3) FinExpert macht diese Nutzungsbedingungen sowie die in Bezug genommenen Dokumente auch für den Unterkonten-Nutzer zur Grundlage der vertraglichen Beziehung. FinExpert hat die Wahl, Ansprüche direkt gegen den Nutzer oder gegen den Partner zu verfolgen. Der Partner übernimmt insofern die gesamtschuldnerische Haftung mit dem Nutzer.

§ 8 Vergütung, Zahlungspflicht und Zahlungsbedingungen

(1) FinExpert berechnet dem Partner oder einem erfüllungshalber leistenden Dritten Entgelte, welche sich nach der aktuell auf der Homepage abrufbaren Preistabelle oder gesonderter Absprachen der Parteien richten. Für die zwischen den Parteien vereinbarte Laufzeit gelten die bei Abschluss des Vertrags bzw. der (auch automatischen) Vertragsverlängerung jeweils aktuellen Entgelte.

(2) FinExpert behält sich das Recht vor, die Vergütung nach schriftlicher Ankündigung unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Vertragsjahres zu ändern. Eine solche Änderung darf die Vergütung des vorausgehenden Zwölf-Monats-Zeitraums um nicht mehr als 20 Prozent überschreiten. Soweit eine Erhöhung der Vergütung um mehr als 20 Prozent der Vergütung des vorausgehenden Zwölf-Monats-Zeitraums erfolgt, kann der Partner den Vertrag schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Erhöhungszeitpunkt kündigen.

(3) FinExpert stellt Entgelte und vertragliche Vergütungen – sofern nicht anders vereinbart – monatlich im Voraus in Rechnung.

(4) Sämtliche Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Die Rechnung informiert zugleich über den aufgrund des vom Partner erteilten SEPA-Lastschriftmandats eingezogenen Betrags. Wird die Lastschrift nicht eingelöst, kann FinExpert eine Kostenpauschale von € 15,00 geltend machen, soweit der Partner dies zu vertreten hat. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Kostenpauschale ist. FinExpert bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens vorbehalten.

(5) Im Falle von ausstehenden und angemahnten Entgelten ist FinExpert berechtigt, die Leistung zurückzuhalten. Für den Zeitraum der zurückgehaltenen Leistung bleibt die Gegenleistungspflicht des Partners unberührt.

(6) Leistet der Partner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit den gesetzlichen Verzugszinsen des geschäftlichen Verkehrs zu verzinsen; die Geltendmachung weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

(7) Einwendungen des Partners gegen einzelne Forderungen von FinExpert sind innerhalb von 3 Monaten nach Zugang der Rechnung bzw. Abbuchung des Rechnungsbetrags in Textform zu erheben. Eine unterlassene Beanstandung gilt als Genehmigung. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Partners bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

(8) Auch wenn der Partner nicht den vollen Leistungsumfang aus tatsächlichen oder rechtlichen, von ihm zu vertretenen, Umständen nutzt, findet keine Reduzierung der Entgelte statt.

(9) Soweit FinExpert für die Abwicklung der Bezahlvorgänge Dritte einbezieht, stimmt der Partner der Weitergabe seiner Daten im Rahmen des geordneten Geschäftsverkehrs beschränkt auf den Zweck der Abwicklung der Bezahlvorgänge zu.

§ 9 Laufzeit des Vertrags, Vertragsverlängerung, Kündigung

(1) Soweit die Parteien nicht einzelvertraglich bei Vertragsschluss die Option der kurzen Kündigungsfrist vereinbarten gilt: Die Laufzeit des Vertrags endet mit dem Jahresende des auf den Vertragsschluss folgenden Jahres, soweit keine andere Laufzeit mindestens in Textform vereinbart ist.

(2) Soweit die Parteien nicht einzelvertraglich bei Vertragsschluss die Option der kurzen Kündigungsfrist vereinbarten gilt: Wird das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. der jeweiligen Verlängerungsperiode gekündigt, so verlängert es sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr. Im Falle einer Verlängerung gelten die jeweils aktuellen, veröffentlichten Konditionen, soweit abweichende Sonderkonditionen nicht mindestens in Textform bestätigt werden.

(3) Der Partner hat ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende, soweit er die gesamte Geschäftstätigkeit, für welche die Leistungen in Anspruch genommen werden, komplett aufgibt und nicht weiter tätig ist. Der Partner hat ein ebengleiches Sonderkündigungsrecht, soweit FinExpert seinen Leistungsinhalt dergestalt umgestaltet, dass sie in wesentlichen Teilen nicht mehr für den Partner nutzbar sind.

(4) Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigen Grund bleibt unberührt. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund seitens FinExpert bleiben Schadensersatzansprüche vorbehalten.

(5) Jede Kündigung bedarf der Textform.

(6) Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang beim jeweiligen Vertragspartner entscheidend.

§ 10 Unmöglichkeit und Gewährleistung

(1) FinExpert haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Leistungs- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Krieg, Pandemien, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die FinExpert nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse FinExpert die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist FinExpert zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Partner infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber FinExpert vom Vertrag zurücktreten.

(2) Die von FinExpert erbrachten Leistungen sind unverzüglich nach Entgegennahme durch den Partner oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Die durch den Dienst von FinExpert generierten Informationen stellen eine Auswertung der wesentlichen Daten mit dem Charakter einer rein empfehlenden Handreichung zur Beratung durch den Partner dar. Sie ersetzen in keinem Fall die individuelle und fachgerechte Recherche, eigene Datenerhebung oder Beratung des Partners. Es handelt sich bei den Berechnungen, Visualisierungen und Analysen lediglich um beratungs-unterstützende Näherungswerte. Unschärfen stellen keinen Mangel dar, ebenso wie Abweichungen und Einschränkungen, die sich aufgrund der individuellen Einstellungen des Partners ergeben. Die Leistungen von FinExpert gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Partner genehmigt, wenn FinExpert nicht binnen fünf Werktagen nach Entgegennahme eine textliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Partner genehmigt, wenn die Mängelrüge FinExpert nicht binnen fünf Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.

(3) Bei von FinExpert mangelhaft durchgeführten Verarbeitungsprozessen werden diese Verarbeitungsprozesse für den Partner kostenfrei wiederholt. Mangelhaft durchgeführte Verarbeitungsprozesse werden in dem vereinbarten Leistungsumfang nicht einberechnet.

§ 11 Haftung für Schäden

(1) FinExpert haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nur für von FinExpert oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet FinExpert nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf. Diese Regelung gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von FinExpert.

(3) Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie weiterer gesetzlicher, nicht abdingbarer Haftungstatbestände.

(4) Beruht der Schaden auf einer Pflichtverletzung eines Dritten, tritt FinExpert vorsorglich sämtliche eigenen, dem jeweiligen einheitlichen Lebenssachverhalt entspringenden, Ansprüche gegen den Schädiger an den Geschädigten ab. Eine Inanspruchnahme von FinExpert durch den Geschädigten ist nur nach vorheriger gerichtlicher Inanspruchnahme des Schädigers durch den Partner zulässig, und dies auch nur insoweit, als das Verfahren gegen den Schädiger keine Abhilfe verschafft hat und dies nicht auf einem schuldhaften Versäumnis des Geschädigten beruht.

(5) FinExpert muss nicht leisten und kann vom Vertrag zurücktreten, sofern FinExpert seinerseits den Vertrag nicht erfüllen kann, obwohl FinExpert mit sorgfältig ausgewählten Vertragspartnern kontrahiert hat.

(6) Eine Haftung für die Vollständigkeit oder die Richtigkeit der von FinExpert generierten Berechnungen, Visualisierungen, Analysen und Dokumente, insbesondere der Beratungsdokumentation, wird von FinExpert nicht übernommen. Die generierbare Beratungsdokumentation sowie die weiteren Dokumente stellen lediglich Vorlagen und Entwürfe dar. Sie dienen lediglich dem Zweck, die Beratungsprozesse des Partners zu unterstützen, ersetzen aber nicht die eigene Entscheidung des Partners über die im Einzelfall notwendige individuelle, also kundenspezifische, Beratung und Dokumentation der Beratung. Es liegt im alleinigen Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Partners sicherzustellen, dass die ihn etwa als Versicherungsvermittler gemäß den §§ 59 – 68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) treffenden Mitteilungs- und Beratungspflichten erfüllt werden. Hierbei verbietet sich jede schematische Betrachtung. Vielmehr hat der Partner selbst aufzuklären, welche Umstände des Einzelfalles für seine Beratung maßgebend sind, welche Schlüsse aus diesen Umständen zu ziehen sind und in welchem Umfang er gegenüber dem Versicherungsnehmer oder Kunden eines Finanzanlageprodukts Informations- und Dokumentationspflichten unterliegt. Für den Fall, dass die im Formular beispielhaft vorgegebenen Texte auf die Umstände des Einzelfalles nicht passen oder zu ergänzen sind, hat der Partner diese entsprechend abzuändern. FinExpert stellt insoweit lediglich ein Tool zur Unterstützung der Beratertätigkeit des Partners dar.

§ 12 Keine Geltung abweichender Nutzungsbedingungen

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Nutzungsbedingungen des Partners finden keine Anwendung.

§ 13 Änderungen der Nutzungsbedingungen

FinExpert behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen, mit Wirkung für die Zukunft, zu ändern. FinExpert wird den Partner auf die beabsichtigten Änderungen mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail hinweisen und den Nutzern die geänderten Nutzungsbedingungen zugänglich machen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. Die Mitteilung wird einen entsprechenden Hinweis auf diese Frist sowie auf die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang des Widerspruchs bei FinExpert. Bei fristgerechtem Widerspruch haben beide Parteien das Recht, die betroffenen Verträge zu kündigen.

§ 14 Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

§ 15 Datenschutz

(1) FinExpert erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere des TMG, der DSGVO sowie des BDSG. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von FinExpert, abrufbar unter https://www.FinExpert.de/datenschutz, ergänzt um den entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen FinExpert als Auftragnehmer und dem Partner als Auftraggeber.

(2) Der Partner stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzinformation zu, welche er bei der Onlineregistrierung vor Vertragsabschluss erhalten hat.

(3) Der Nutzung der Daten kann der Partner gemäß den gesetzlichen Vorschriften widersprechen. Hierzu reicht eine formlose Erklärung gegenüber FinExpert. Die Kontaktdaten finden sich auf https://www. FinExpert.de/impressum.

(4) Sofern nicht spezifisch angegeben, speichert FinExpert personenbezogene Daten nur so lange, wie dies zur Erfüllung der verfolgten Zwecke notwendig ist.

(5) Der Partner erfüllt im alle Pflichten in Bezug auf den Datenschutz in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, insbesondere die Informationspflichten und die Wahrung der Betroffenenrechte. FinExpert ist diesem Rahmen lediglich – entsprechend des Auftragsverarbeitungsvertrags – unterstützend für den Partner tätig. Soweit Anfragen oder Ersuchen Betroffener an FinExpert herangetragen werden, leitet FinExpert diese an den Partner weiter.

§ 16 Anwendbares Recht

Auf diesen Vertrag und die damit entstehenden Rechtlichen Beziehungen und Ansprüche ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Normen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar.

§ 17 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Plattform oder einem darüber geschlossenen Vertrag zustande kommen, ist der Sitz von FinExpert. Dies gilt nicht, wenn nach den gesetzlichen Vorschriften ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

§ 18 Schlussbestimmungen, Abtretung und Aufrechnung

(1) Der Vertrag ist auch für Rechtsnachfolger der Vertragsparteien bindend. Einer Übertragung von Rechten und Pflichten durch den Partner im Rahmen einer Umwandlung ist nur mit Zustimmung von FinExpert zulässig.

(2) Der Partner ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von FinExpert abzutreten.

(3) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Partners oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.

Nutzungsbedingungen Kunden

der D-IQ FinExpert Analysesoftware GmbH, Stand: 1. Februar 2024

Präambel

Die D-IQ FinExpert Analysesoftware GmbH (nachfolgend: „FinExpert“) betreibt eine Onlineplattform, die vor allem anhand von Kundendaten Visualisierungsprozesse durchführt. Interessenten (nachfolgend: „Kunden“) können sich auf der Onlineplattform vor allem Ergebnisse von Visualisierungen ansehen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Onlineplattform von FinExpert sich ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen FinExpert und Kunde.

§ 2 Serviceleistung

(1) FinExpert bietet dem Kunden die Möglichkeit, die Onlineplattform von FinExpert zu nutzen. Ein Anspruch des Kunden auf Zugang zur Onlineplattform von FinExpert besteht jedoch nicht.

(2) Zwischen FinExpert und dem Kunden kommt kein Vertragsverhältnis zustande, welches über die Nutzung der Onlineplattform hinausgeht. Insbesondere erbringt FinExpert keine Beratungsleistung gegenüber dem Kunden und trifft keine eigene Entscheidung über Auswahl, Art oder Richtigkeit der dem Kunden dargestellten Informationen. Vielmehr erkennt der Kunde an, dass ein weitergehendes Vertragsverhältnis ausschließlich mit dem Makler, der dem Kunden den Zugang zur Onlineplattform von FinExpert vermittelt, besteht bzw. bestehen könnte.

(3) Die auf dem Onlineportal von FinExpert generierten Informationen stellen eine Auswertung der wesentlichen Daten mit dem Charakter einer rein empfehlenden Handreichung dar. Sie ersetzen in keinem Fall die individuelle und fachgerechte Beratung durch einen Makler. Es handelt sich dabei um Näherungswerte. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Makler die notwendige fachliche Auswahlentscheidung von den jeweiligen anzuwendenden Kriterien treffen muss. FinExpert erbringt gegenüber dem Kunden weder Beratungs- noch Vermittlungsleistungen.

§ 3 Nutzung der Onlineplattform

(1) Der Kunde kann sich auf der Onlineplattform von FinExpert registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde eine Bestätigungsmail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. In dieser E-Mail ist ein Bestätigungslink enthalten, den der Kunde zur endgültigen Registrierung betätigen muss. Dieses Verfahren stellt im Rahmen eines Double-Opt-In sicher, dass sich der jeweilige Kunde rechtskonform und verbindlich registriert. Durch die Betätigung des Links wird die Geltung dieser Nutzungsbedingungen vereinbart, aber ansonsten kein Vertragsschluss mit FinExpert begründet.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine von ihm an FinExpert übermittelten Informationen stets aktuell zu halten und alle Veränderungen übermittelter Informationen unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Kunde muss seine Zugangs- und Identifikationsdaten von FinExpert geheim halten und den Zugang zu seinem Konto auf der Online-Plattform ausreichend sichern. Der Kunde hat FinExpert unverzüglich informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Konto missbraucht wurde. Für alle entstandenen Schäden im Zusammenhang mit der Weitergabe der Zugangs- und Identifikationsdaten von FinExpert haftet der Kunde.

§ 4 Haftung für Schäden

(1) FinExpert haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nur für von FinExpert oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet FinExpert nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Diese Regelung gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von FinExpert.

(3) Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie weiterer gesetzlicher, nicht abdingbarer Haftungstatbestände.

(4) Beruht der Schaden auf einer Pflichtverletzung eines Dritten, tritt FinExpert vorsorglich sämtliche eigenen, dem jeweiligen einheitlichen Lebenssachverhalt entspringenden, Ansprüche gegen den Schädiger an den Geschädigten ab. Eine Inanspruchnahme von FinExpert durch den Geschädigten ist nur nach vorheriger gerichtlicher Inanspruchnahme des Schädigers durch den Kunde zulässig, und dies auch nur insoweit, als das Verfahren gegen den Schädiger keine Abhilfe verschafft hat und dies nicht auf einem schuldhaften Versäumnis des Geschädigten beruht.

(5) FinExpert muss nicht leisten und kann vom Vertrag zurücktreten, sofern FinExpert seinerseits den Vertrag nicht erfüllen kann, obwohl FinExpert mit sorgfältig ausgewählten Vertragspartnern kontrahiert hat.

(6) Eine Haftung für die Vollständigkeit oder die Richtigkeit der von FinExpert generierten Berechnungen, Visualisierungen, Analysen und Dokumente wird von FinExpert nicht übernommen.

§ 5 Änderungen der Nutzungsbedingungen

FinExpert behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen, mit Wirkung für die Zukunft, zu ändern. FinExpert wird dem Kunden auf die beabsichtigten Änderungen mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail hinweisen und den Nutzern die geänderten Nutzungsbedingungen zugänglich machen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. Die Mitteilung wird einen entsprechenden Hinweis auf diese Frist sowie auf die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang des Widerspruchs bei FinExpert. Bei fristgerechtem Widerspruch haben beide Parteien das Recht, die betroffenen Verträge zu kündigen.

§ 6 Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

§ 7 Datenschutz

(1) FinExpert erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere des TMG, des BDSG sowie des Auftragsverarbeitungsvertrags mit dem Partner, welcher dem Kunden den Zugang zur Plattform von FinExpert vermittelt hat. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von FinExpert, abrufbar unter: www.FinExpert.de.

(2) Der Kunde stimmt der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten im üblichen und ordentlichen Geschäftsverlauf von FinExpert zu.

(3) Der Nutzung der Daten kann der Kunde gemäß der gesetzlichen Vorschriften widersprechen. Hierzu reicht eine formlose Erklärung gegenüber FinExpert. Die Kontaktdaten finden sich auf www.FinExpert.de.

(4) Sofern nicht spezifisch angegeben, speichert FinExpert personenbezogene Daten nur so lange, wie dies zur Erfüllung der verfolgten Zwecke notwendig ist.

(5) Datenschutzrechtliche Anfragen (Betroffenenrechte) kann der Kunde an den Makler richten, welcher ihm den Zugang zur Online-Plattform ermöglichte und insoweit für die Verarbeitung der Kundendaten zuständig ist. FinExpert unterstützt den Makler als Auftragsverarbeiter auf Verlangen lediglich bei der Beantwortung und leitet diese weiter, soweit sie bei FinExpert eingehen.

§ 8 Anwendbares Recht

Auf diese Serviceleistungen und die damit entstehenden rechtlichen Beziehungen und Ansprüche ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Normen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar.

§ 9 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Plattform oder einem darüber geschlossenen Vertrag zustande kommen, ist der Sitz von FinExpert. Dies gilt nicht, wenn nach den gesetzlichen Vorschriften ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.